Die islamistischen Attentate der letzten Jahre haben uns vor Augen geführt, dass unsere Gesellschaft vor neuen Herausforderungen steht. Hier sind einige wichtige Erkenntnisse und Vorschläge, wie wir unsere Gesetze und Maßnahmen anpassen können, um die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten.

  1. Unser Rechtsstaatsprinzip stößt bei solchen Tätern an seine Grenzen

Unser Rechtsstaatsprinzip basiert auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Achtung der Menschenrechte. Diese Prinzipien sind grundsätzlich richtig und wichtig, stoßen jedoch bei fanatischen Tätern, die keine Rücksicht auf menschliches Leben nehmen, an ihre Grenzen. Es ist schwierig, solche Täter mit den herkömmlichen Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen.

  1. Unsere Strafgesetze entfalten keinerlei Abschreckungswirkung für solche fanatischen Täter

Die derzeitigen Strafgesetze sind oft nicht abschreckend genug für Täter, die aus einer anderen kulturellen und sozialen Umgebung stammen. Menschen, die aus einer Kultur kommen, in der Hand abhacken und der Sturz von einem Hochhaus als angemessene Strafe angesehen werden, sind vermutlich nicht sehr sensibel auf unsere milde Strafgesetzgebung. Es ist daher notwendig, die Strafgesetze so anzupassen, dass sie auch von denen verstanden werden, die sie eigentlich verachten.

  1. Islamistische Straftäter sind deutlich anders sozialisiert als für unseren Rechtsstaat notwendig ist

Offensichtlich sind islamistische Straftäter anders sozialisiert als es für unseren Rechtsstaat notwendig ist. Sie missachten unsere Kultur und unsere Lebensweise und bekämpfen sie aktiv und mit Gewalt. Dies stellt eine besondere Herausforderung für unser Rechtssystem dar.
Wie müssen wir also unsere Gesetze umbauen, damit diese die erwünschte Schutzwirkung zugunsten der Bürger entfalten?
Vorschlag: Konsequente Umsetzung des Aufenthaltsstatusentzugs

Ein möglicher Ansatz könnte sein, Straftätern, die von fern zu uns gekommen sind, leichter den Aufenthaltsstatus entziehen zu können. Dazu könnte man bei Ankunft eine Art Belehrung durchführen, die klar macht, wer unser Gastrecht missbraucht, hat hier nichts verloren und muss wieder ausreisen. Dies sollte konsequent umgesetzt werden, um Straftätern klarzumachen, dass sie ihren Aufenthaltsstatus und ihren Anspruch auf Asyl verwirken.
Vorschlag: Spürbarkeit der Strafe

Aus meiner Erfahrung als Strafverteidiger weiß ich, dass einige dieser Straftäter unsere Strafandrohungen nicht ernst nehmen oder sie für so weich halten, dass sie glauben, sie aushalten zu können. Dies muss sich ändern. Es kommt auf die Spürbarkeit der Strafe an, wenn man sie als Abschreckung verwenden möchte. Eine solche Abschreckung scheint derzeit dringend notwendig, um andere Straftäter von ihrem schädlichen Tun abzuhalten.
Fazit

Es ist nicht meine Aufgabe, dem Gesetzgeber Tipps zu geben, was er zu tun und zu lassen hat. Allerdings ist es deutlich nötig, dass überhaupt etwas passiert. Wir alle wollen unsere freiheitliche Lebensweise nicht verlieren. Wie der Gesetzgeber diese schützt und den Schutz umsetzt, liegt in seiner Hand. Es ist jedoch klar, dass wir handeln müssen, um die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten und unsere freiheitliche Kultur zu bewahren.

Ähnliche Beiträge